Feuerwehren
Aufgaben
RETTEN, LÖSCHEN, BERGEN und SCHÜTZEN – RUND UM DIE UHR und FREIWILLIG
Das Salzburger Landesfeuerwehrgesetz definiert die Aufgaben wie folgt:
§1, Abs. 2: Die Feuerwehren haben die Aufgabe, bei Katastrophen und öffentlichen Notständen aller Art,insbesondere bei Bränden und Unglücksfällen, die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit, einzelnen Personen oder in größerem Umfang Sachen oder Tieren drohen, sowie Schäden zu beheben, die aussolchem Anlass entstanden sind (Einsatz). Den Feuerwehren obliegt es auch, für solche Notstände nachMaßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorzusorgen. Die Feuerwehren können Aktivitäten zur Pflege derErhaltung der für die Einsatzfähigkeit erforderlichen Gemeinschaft setzen. Sie können weiters nach Maßgabe dieses Gesetzes technische und persönliche Leistungen erbringen, für die sie ihrer Einrichtung nachbesonders geeignet sind.
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